Wirtschafts­­strafrecht

Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht Künzelsau und Hohenlohe

Die Anwaltskanzlei TRAUB STRAFRECHT & COMPLIANCE ist sowohl bundesweit als auch in der Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken (Heilbronn/Hohenlohe/Schwäbisch Hall/Main-Tauber) Ihr kompetenter Ansprechpartner im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts.

Was ist das Wirtschaftsstrafrecht?

Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst diejenigen Straftaten, die im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Aktivitäten stehen bzw. im geschäftlichen Kontext begangen werden. Die Vorwürfe, mit denen Unternehmen und deren Leitungspersonen konfrontiert werden können, umfassen eine Vielzahl von Delikten, darunter etwa Untreue, Betrug, Unterschlagung, das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Insolvenzstraftaten wie Bankrott, Korruption (Bestechung bzw. Bestechlichkeit), Bilanzmanipulation, Geldwäsche, Verrat von Geschäftsgeheimnissen oder auch Wettbewerbsverstöße. Aber auch Straftaten im Bereich des Arbeitsstrafrechts – insbesondere die illegale Beschäftigung von Ausländern oder die illegale Arbeitnehmerüberlassung – können strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen.

Zu beachten ist, dass unter den Begriff des Wirtschaftsstrafrechts nicht nur Straftaten fallen, sondern auch Ordnungswidrigkeiten, die einen unmittelbaren Bezug zum Wirtschaftsleben haben. So kann etwa die illegale Beschäftigung von Ausländern je nach Einzelfall auch „nur“ eine Ordnungswidrigkeit darstellen – mit den jedoch nicht minder erheblichen Konsequenzen hoher Geldbußen und Gewinnabschöpfungen.

Für großes mediales Aufsehen haben insbesondere die Fälle von Wirtschaftskriminalität bei Wirecard, Volkswagen oder bei den Cum-Ex-Deals gesorgt. Von Wirtschaftskriminalität sind jedoch nicht nur große Unternehmen und Konzerne wie Wirecard oder Volkswagen betroffen. Das Thema Wirtschaftsstrafrecht betrifft auch kleine und mittlere Unternehmen und damit den Mittelstand. So ist laut einer aktuellen Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG von 2023 in den vergangenen zwei Jahren fast jedes dritte Unternehmen des Mittelstands von Wirtschaftskriminalität betroffen.  

Meine Leistungen

Die Kanzlei TRAUB STRAFRECHT & COMPLIANCE ist sowohl für die Verteidigung von Einzelpersonen als auch für die Verteidigung von Unternehmen kompetenter Ansprechpartner.

Als Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht stehe ich Ihnen insbesondere auch in dringenden Fällen zur Verfügung, so zum Beispiel bei unangekündigten Durchsuchungen der Polizei in Ihrem Unternehmen. Nehmen Sie in solchen Fällen gerne jederzeit über meine Notfallnummer (0157 81714646) Kontakt mit mir auf.

Individualverteidigung

Die Anwaltskanzlei TRAUB STRAFRECHT & COMPLIANCE berät, vertritt und verteidigt Unternehmer und Unternehmerinnen, Mitglieder der Geschäftsleitung sowie Führungskräfte, die persönlich strafrechtlichen Vorwürfen ausgesetzt sind, umfassend im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung.

Ein Strafverfahren stellt für Beschuldigte in der Regel eine erhebliche Belastung dar und kann sogar die berufliche und wirtschaftliche Existenz gefährden. So verliert eine Person ihr Amt in der Geschäftsführung, wenn sie wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden ist. Daher ist es mein oberstes Ziel als Verteidiger, meinen Mandanten und Mandantinnen eine solche Freiheitsstrafe, aber auch die stigmatisierende Hauptverhandlung, zu ersparen und ihre Interessen zu schützen. Ich setze auf eine individuelle und maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, um die bestmöglichen Ergebnisse für Sie zu erzielen. Vertrauen Sie auf die Erfahrung und Expertise der Anwaltskanzlei TRAUB STRAFRECHT & COMPLIANCE – ich werde Ihre Rechte im Wirtschaftsstrafverfahren mit vollem Einsatz verteidigen. 

Sie haben eine Vorladung von der Polizei zur Beschuldigtenvernehmung erhalten? Dann nehmen Sie umgehend Kontakt mit mir auf und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch, um das weitere Vorgehen in Ihrem Fall zu besprechen.

Unternehmensverteidigung

Bei Fehlverhalten von Mitarbeitenden eines Unternehmens drohen jedoch nicht nur den jeweils handelnden Personen schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen. Auch das Unternehmen selbst muss mit Ermittlungen der Verfolgungsbehörden sowie daran anschließenden Sanktionen rechnen, die durchaus existenzbedrohend für das Unternehmen sein können. So richtet sich gerade in der jüngeren Vergangenheit der Fokus der Ermittlungen vermehrt auf die Unternehmen selbst. In der Folge werden die Unternehmen mit empfindlichen Bußgeldern belegt, Gewinne werden rigoros abgeschöpft.

Eine effektive Unternehmensverteidigung kann Ihnen dabei helfen, Ihr Unternehmen vor solch erheblichen Sanktionen zu schützen. Die Anwaltskanzlei TRAUB STRAFRECHT & COMPLIANCE hat sich auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert und verfügt über die Expertise und Erfahrung, um Ihr Unternehmen bestmöglich zu verteidigen. Als erfahrener Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht habe ich bereits zahlreiche Unternehmen verschiedener Branchen erfolgreich vor empfindlichen Bußgeldern und Gewinnabschöpfungen bewahrt. Setzen Sie auf meine Kompetenz und Erfahrung, um Ihr Unternehmen vor den Sanktionen des Wirtschaftsstrafrechts zu schützen. Dabei vertrete ich Ihr Unternehmen in sämtlichen Stadien des Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahrens und setze auf eine Verteidigungsstrategie, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten ist.

Sie haben einen Anhörungsbogen bzw. ein Schreiben einer Behörde erhalten, in dem mitgeteilt wird, dass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Ihr Unternehmen eingeleitet wurde? Dann nehmen Sie umgehend Kontakt mit mir auf und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.

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