Kanzlei
für
Strafrecht &
Compliance
Kanzlei
für
Strafrecht
DR. MICHAEL TRAUB
Strafverteidiger
Ich habe mich auf den Bereich des Strafrechts spezialisiert und berate und verteidige sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer in allen Stadien des Strafverfahrens. Dazu zählt die Verteidigung im Ermittlungsverfahren genauso wie die vor Gericht. Ich unterstütze Sie insbesondere auch kurzfristig bei Durchsuchungen oder Festnahmen.
Neben dieser Spezialisierung auf das Strafrecht biete ich Beratungsleistungen im Bereich Compliance – damit in Unternehmen Straftaten erst gar nicht begangen werden.
Strafrecht
Das (allgemeine) Strafrecht umfasst die klassischen Bereiche des Strafrechts wie Körperverletzung, Tötungsdelikte, Delikte im Straßenverkehr, Nötigung, Hausfriedensbruch, Vortäuschen einer Straftat, falsche Verdächtigung, Beleidigung, Sexualdelikte, Bedrohung, Freiheitsberaubung, Diebstahl, Raub, Erpressung, Betrug, Unterschlagung, Urkundenfälschung, Sachbeschädigung, Brandstiftung, aber auch Straftaten im Internet sowie Betäubungsmitteldelikte.
Ich berate und verteidige Privatpersonen in allen Angelegenheiten des Strafrechts.
Wirtschafts-
strafrecht
Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst diejenigen Straftaten, die im geschäftlichen Kontext begangen werden. Die Vorwürfe, mit denen Unternehmer konfrontiert werden können, umfassen eine Vielzahl von Delikten, darunter etwa Steuerhinterziehung, Untreue, Betrug, das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, IT-Straftaten, Insolvenzstraftaten, Korruption (Bestechung bzw. Bestechlichkeit), Bilanzmanipulation, Geldwäsche, Verrat von Geschäftsgeheimnissen oder auch Wettbewerbsverstöße und Straftaten im Bereich des Arbeitsstrafrechts.
Ich bin für die Verteidigung von Unternehmern und deren Unternehmen, aber auch für Ärzte im Bereich des Medizinstrafrechts, kompetenter Ansprechpartner.
Compliance für
Den Mittelstand
Als Mitglied der Geschäftsleitung tragen Sie die Verantwortung dafür, dass Ihr Unternehmen gesetzeskonform und damit „compliant“ agiert. Dabei stehen Sie vor einer Vielzahl von Herausforderungen. Sie müssen beispielsweise im Bereich der Anti-Korruption oder der Geldwäsche Vorgaben beachten. Gesetzesverstöße können weitreichende Folgen für Ihr Unternehmen haben, von hohen Geldbußen und Gewinnabschöpfungen bis hin zu einem Imageverlust.
Ich bin auch im Bereich Compliance kompetenter Ansprechpartner für Unternehmen.
Der Anwaltsvertrag ist in besonderer Weise durch gegenseitiges Vertrauen geprägt.
– (BGH, URTEIL VOM 7. FEBRUAR 2013 – IX ZR 138/11)