Kanzlei
für
Strafrecht &
Compliance
Kanzlei
für
Strafrecht
DR. MICHAEL TRAUB
Strafverteidiger
Dr. Michael Traub hat sich auf den Bereich des Strafrechts spezialisiert. Er berät und verteidigt sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen in allen Stadien des Verfahrens. Dazu zählt die Verteidigung im Ermittlungsverfahren genauso wie die Verteidigung vor Gericht. Dr. Michael Traub steht insbesondere auch bei Durchsuchungen oder Festnahmen zur Verfügung.
Neben dieser Spezialisierung auf das Strafrecht bietet die Kanzlei auch Beratungsleistungen im Bereich Compliance – damit in Unternehmen Straftaten erst gar nicht begangen werden.
Strafrecht
Das (allgemeine) Strafrecht umfasst die klassischen Bereiche des Strafrechts wie Delikte im Straßenverkehr (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht), Körperverletzung, Tötungsdelikte wie Mord und Totschlag, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Hausfriedensbruch, Vortäuschen einer Straftat, falsche Verdächtigung, Beleidigung, Sexualdelikte, Bedrohung, Freiheitsberaubung, Diebstahl, Raub, Erpressung, Betrug, Unterschlagung, Urkundenfälschung, Sachbeschädigung, Brandstiftung, aber auch Straftaten im Internet sowie Drogen- bzw. Betäubungsmitteldelikte.
Rechtsanwalt Dr. Michael Traub berät und verteidigt Sie in allen Angelegenheiten des Strafrechts.
Wirtschafts-
strafrecht
Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst diejenigen Straftaten, die im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Aktivitäten stehen bzw. im geschäftlichen Kontext begangen werden. Die Vorwürfe, mit denen Unternehmen und deren Leitungspersonen konfrontiert werden können, umfassen eine Vielzahl von Delikten, darunter etwa Steuerhinterziehung, Untreue, Betrug, das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, IT-Straftaten, Medizinstrafrecht, Insolvenzstraftaten, Korruption (Bestechung bzw. Bestechlichkeit), Bilanzmanipulation, Geldwäsche, Verrat von Geschäftsgeheimnissen oder auch Wettbewerbsverstöße und Straftaten im Bereich des Arbeitsstrafrechts.
Die Kanzlei TRAUB STRAFRECHT & COMPLIANCE ist sowohl für die Verteidigung von Einzelpersonen als auch von Unternehmen kompetenter Ansprechpartner.
Compliance für
Den Mittelstand
Als Mitglied der Geschäftsleitung tragen Sie die Verantwortung dafür, dass Ihr Unternehmen gesetzeskonform und damit „compliant“ agiert. Dabei stehen Sie vor einer Vielzahl von Herausforderungen. Sie müssen beispielsweise im Bereich der Anti-Korruption, der Geldwäsche, im Kartellrecht und – seit kurzem – auch im Bereich des Hinweisgeberschutzes oder bei der Achtung von Menschenrechten in der Lieferkette Vorgaben beachten. Gesetzes- und damit Compliance-Verstöße können weitreichende Folgen für Ihr Unternehmen haben, von hohen Geldbußen und Gewinnabschöpfungen bis hin zu Imageverlust und einer Sperre von Auftragsvergabeverfahren.
Die Anwaltskanzlei TRAUB STRAFRECHT & COMPLIANCE ist auch im Bereich Compliance kompetenter Ansprechpartner für Unternehmen.
Der Anwaltsvertrag ist in besonderer Weise durch gegenseitiges Vertrauen geprägt.
– (BGH, URTEIL VOM 7. FEBRUAR 2013 – IX ZR 138/11)