Vor gut einem Jahr begann eines der aufwändigsten Verfahren, die ich bislang als Strafverteidiger geführt habe. Der Vorwurf gegen meine Mandantin laut Anklage: versuchter Mord.
Dafür forderte die Staatsanwaltschaft letzten Endes zehn Jahre Haft und die Nebenklage sogar eine lebenslange (!) Freiheitsstrafe.
Nach mehr als 6 Monaten Verhandlungsdauer und mehr als 20 Hauptverhandlungstagen hat die Schwurgerichtskammer nun jedoch ein Urteil mit einem völlig anderen Ergebnis gefällt:
Meine Mandantin wurde nicht wegen versuchten Mordes und nicht als Täterin verurteilt. Das Gericht sah am Ende lediglich eine Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung als erwiesen an und verhängte hierfür eine Freiheitsstrafe von drei Jahren.
Der Unterschied könnte größer kaum sein.
Für meine Mandantin bedeutet das Urteil sehr viel: Statt einer langjährigen bzw. lebenslangen Freiheitsstrafe besteht nun die Möglichkeit, dass sie bereits in zehn Monaten wieder auf freiem Fuß sein kann.
Der Weg dorthin war allerdings alles andere als einfach:
Ich habe Stunde um Stunde investiert, um den Tatvorwurf konsequent anhand der Beweislage zu hinterfragen und die Rolle meiner Mandantin differenziert herauszuarbeiten. Dazu gehörte nicht nur eine umfassend vorbereitete Erklärung meiner Mandantin zu den Tatvorwürfen, sondern auch eine Haftprüfung vor Anklageerhebung.
Während der Hauptverhandlung folgte eine weitere Haftprüfung.
Beide Anträge wurden vom Gericht abgelehnt. Solche Entscheidungen können frustrierend sein. Sie bedeuten aber nicht, dass die Verteidigung gescheitert ist. Gerade in umfangreichen Schwurgerichtsverfahren entwickelt sich das Verfahren häufig erst durch die Beweisaufnahme. Deshalb ist Ausdauer oft genauso wichtig wie die juristische Argumentation.
Am Ende konnten wie erwähnt weder der Vorwurf einer täterschaftlichen Beteiligung noch der Mordvorwurf aufrechterhalten werden.
Ich finde, dieses Verfahren zeigt klar: Strafverteidigung heißt, Akten bis ins Detail zu analysieren, Rückschläge auszuhalten, eine klare Strategie konsequent zu verfolgen und in der Hauptverhandlung für jeden einzelnen rechtlich relevanten Unterschied zu kämpfen.
Denn zwischen Anklage und Urteil liegen manchmal Welten.
ÜBER MICH
- Seit 2026: Fachanwalt für Strafrecht
- Seit 2023 Inhaber der Anwaltskanzlei TRAUB STRAFRECHT & COMPLIANCE
- 2018-2022 Rechtsanwalt in internationalen Großkanzleien
- 2018 Richter, Landgericht Heilbronn
- 2015-2017 Referendariat am Landgericht Heilbronn (Prädikatsexamen)
- 2012-2015 Promotion im Bereich des Strafprozessrechts (summa cum laude)
- 2006-2012 Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg (Prädikatsexamen)

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