𝗜𝗻 𝗛𝗮𝗻𝗱𝘀𝗰𝗵𝗲𝗹𝗹𝗲𝗻 𝗿𝗲𝗶𝗻. 𝗔𝗹𝘀 𝗳𝗿𝗲𝗶𝗲𝗿 𝗠𝗮𝗻𝗻 𝗿𝗮𝘂𝘀. Und das gleich zweimal.
Anfang September vor dem Amtsgericht Heilbronn sowie gestern vor dem Amtsgericht Vaihingen / Enz konnte ich als Strafverteidiger zwei Ergebnisse erzielen, über die ich mich ganz besonders freue:
Beide Mandanten saßen bis zum Prozess in Untersuchungshaft. Beide wurden in Handschellen zur Hauptverhandlung vorgeführt. Beide konnten den Gerichtssaal anschließend als freie Männer verlassen.
𝗙𝗮𝗹𝗹 𝟭: Mein heranwachsender Mandant hatte einem Bekannten mit einer Schreckschusspistole ins Gesicht geschossen. Der Geschädigte erblindete auf einem Auge. Ein schwerwiegender Vorwurf mit dramatischen Folgen. Mein Mandant saß deshalb seit März in Untersuchungshaft. Im Verfahren konnten wir die Vorgeschichte aufarbeiten und deutlich machen, dass es mehr zu berücksichtigen gab als „nur“ das eigentliche Tatgeschehen. Am Ende bekam er noch eine Bewährungsstrafe.
𝗙𝗮𝗹𝗹 𝟮: Mein Mandant war wegen schwerer Brandstiftung angeklagt und saß seit Juni in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft war auch im Prozess von vorsätzlichem Handeln überzeugt und forderte im Ergebnis drei Jahre Freiheitsstrafe. Durch eine Erklärung des Mandanten konnten wir jedoch den entscheidenden Punkt angreifen: den Vorsatz. Das Urteil des Gerichts: keine Verurteilung wegen vorsätzlicher, sondern nur wegen fahrlässiger Brandstiftung. Und statt drei Jahren Haft gab es eine Bewährungsstrafe.
Zweimal Untersuchungshaft. Zweimal ein schwerwiegender Vorwurf. Zweimal ein Ergebnis, das für meine Mandanten einen gewaltigen Unterschied macht.
Genau deshalb mache ich Strafverteidigung. Weil es sich lohnt, genau hinzusehen, Widersprüche herauszuarbeiten und auch bei schwersten Vorwürfen um jedes Detail zu kämpfen.
Für meine beiden Mandanten bedeutete das ganz konkret: Sie mussten nicht zurück in die Zelle. Sie durften mit Ihren Familienangehörigen nach Hause.