Allgemeines Strafrecht
Das (allgemeine) Strafrecht umfasst die klassischen Bereiche des Strafrechts wie Körperverletzung, Tötungsdelikte, Delikte im Straßenverkehr, Nötigung, Hausfriedensbruch, Vortäuschen einer Straftat, falsche Verdächtigung, Beleidigung, Sexualdelikte, Bedrohung, Freiheitsberaubung, Diebstahl, Raub, Erpressung, Betrug, Unterschlagung, Urkundenfälschung, Sachbeschädigung, Brandstiftung, aber auch Straftaten im Internet sowie Betäubungsmitteldelikte.
Ich berate und verteidige Privatpersonen in allen Angelegenheiten des Strafrechts.
Wirtschafts-strafrecht
Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst diejenigen Straftaten, die im geschäftlichen Kontext begangen werden. Die Vorwürfe, mit denen Unternehmer konfrontiert werden können, umfassen eine Vielzahl von Delikten, darunter etwa Steuerhinterziehung, Untreue, Betrug, das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, IT-Straftaten, Insolvenzstraftaten, Korruption (Bestechung bzw. Bestechlichkeit), Bilanzmanipulation, Geldwäsche, Verrat von Geschäftsgeheimnissen oder auch Wettbewerbsverstöße und Straftaten im Bereich des Arbeitsstrafrechts.
Ich bin für die Verteidigung von Unternehmern, aber auch für Ärzte im Bereich des Medizinstrafrechts, kompetenter Ansprechpartner.