Strafrecht

Allgemeines Strafrecht

Das Allgemeine Strafrecht umfasst die klassischen Bereiche des Strafrechts wie Delikte im Straßenverkehr (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht), Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Hausfriedensbruch, Vortäuschen einer Straftat, falsche Verdächtigung, Beleidigung, sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch, Besitz und Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie, Bedrohung, Freiheitsberaubung, Diebstahl, Raub, Erpressung, Betrug, Unterschlagung, Urkundenfälschung, Sachbeschädigung, Brandstiftung, aber auch Straftaten im Internet sowie Betäubungsmittelverstöße.

Anwalt für Wirtschafsstrafrecht Künzelsau und Hohenlohe

Wirtschafts-strafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst diejenigen Straftaten, die im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Aktivitäten stehen bzw. im geschäftlichen Kontext begangen werden.
Die Vorwürfe, mit denen Unternehmen und deren Leitungspersonen konfrontiert werden können, umfassen eine Vielzahl von Delikten, darunter etwa Untreue, Betrug, Unterschlagung, das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Insolvenzstraftaten wie Bankrott, Korruption (Bestechung bzw. Bestechlichkeit), Bilanzmanipulation, Geldwäsche, Verrat von Geschäftsgeheimnissen oder auch Wettbewerbsverstöße.