Compliance für den Mittelstand

Compliance Künzelsau und Hohenlohe

Die Anwaltskanzlei TRAUB STRAFRECHT & COMPLIANCE ist im Bereich Compliance sowohl bundesweit als auch in der Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken (Heilbronn/Hohenlohe/Schwäbisch Hall/Main-Tauber) kompetenter Ansprechpartner für Unternehmen.
Rechtsanwalt Dr. Michael Traub hat durch seine mehrjährige Tätigkeit in internationalen Großkanzleien umfassende Erfahrung im Bereich Compliance erworben. Er ist zudem zertifizierter Compliance Officer.

Wozu COmpliance?

Als Mitglied der Geschäftsleitung tragen Sie die Verantwortung dafür, dass Ihr Unternehmen gesetzeskonform und damit „compliant“ agiert. Dabei stehen Sie vor einer Vielzahl von Herausforderungen. Sie müssen beispielsweise im Bereich der Anti-Korruption, der Geldwäsche, im Kartellrecht und – seit kurzem – auch im Bereich des Hinweisgeberschutzes oder bei der Achtung von Menschenrechten in der Lieferkette Vorgaben beachten. 

Gesetzes- und damit Compliance-Verstöße können weitreichende Folgen für Ihr Unternehmen haben, von hohen Geldbußen und Gewinnabschöpfungen bis hin zu Imageverlust und einer Sperre von Auftragsvergabeverfahren. Aber auch gegen die Mitglieder der Geschäftsleitung persönlich können Bußgelder verhängt werden, wenn angemessene Compliance-Maßnahmen im Unternehmen fehlen – selbst dann, wenn die Geschäftsleitung keine Kenntnis von den Verstößen der Mitarbeitenden hatte.

Es braucht 20 Jahre, um einen guten Ruf aufzubauen, und 5 minuten, um ihn zu ruinieren.
Wer darüber nachdenkt, wird die Dinge anders handhaben.

Warren Buffet

Vielen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind die Risiken von Compliance-Verstößen zwar bekannt, jedoch haben sie bislang darauf verzichtet, ein Compliance-Management-System zu implementieren. Die Gründe hierfür liegen in den vermeintlich hohen Kosten, aber auch in dem Bedürfnis, unnötige Bürokratie zu vermeiden. Doch gerade auch mittelständische Unternehmen sollten das Thema Compliance und damit Gesetzeskonformität ernst nehmen. 

Eine angemessene Compliance-Strategie ist in mittelständischen Unternehmen nicht nur unerlässlich, um das Unternehmen und die persönliche Reputation der für das Unternehmen handelnden Personen zu schützen, sondern auch, um große Unternehmen nicht als Geschäftspartner zu verlieren. Denn gerade Großunternehmen setzen immer mehr auf Compliance-Systeme, zum einen um dem wachsenden Druck durch Ermittlungen, Sanktionen, Öffentlichkeit und Medien standzuhalten, zum anderen um Wettbewerbsvorteile zu erzielen. Diese Compliance-Anforderungen geben die großen Unternehmen jedoch häufig – wie jüngst beim Lieferkettengesetz – an den Mittelstand „nach unten“ weiter. Um erfolgreich zu sein und das Vertrauen von langjährigen, aber auch von potentiell neuen Geschäftspartnern zu gewinnen bzw. zu erhalten, ist es daher auch für den Mittelstand erforderlich, ein entsprechendes Compliance-Management-System einzuführen.

Im Gegensatz zu großen Unternehmen verfügen Mittelständler jedoch oft über flexiblere Strukturen, die nicht durch eine allzu schwerfällige Compliance-Organisation eingeschränkt werden dürfen. Wie lässt sich also ein Compliance-System für mittelständische Unternehmen gestalten, das den rechtlichen Anforderungen genügt und zugleich auch wirtschaftlich effizient ist?

Die Lösung für den Mittelstand: Compliance-Modul-System

Um speziell kleinen und mittelständischen Unternehmen die Implementierung eines Compliance-Management-Systems zu erleichtern, können Sie auf das von der Anwaltskanzlei TRAUB STRAFRECHT & COMPLIANCE eigens für den Mittelstand konzipierte Compliance-Modul-System zurückgreifen. Dabei lege ich als Ihr Berater für Compliance großen Wert auf ein vernünftiges Preis-Leistungs-Verhältnis, um auch kleineren Unternehmen den Zugang zu einer angemessenen Compliance-Lösung zu ermöglichen.

If you think compliance is expensive, try non-compliance.

US-Staatsanwalt Paul McNulty

Das Compliance-Modul-System der Kanzlei TRAUB STRAFRECHT & COMPLIANCE besteht daher zum einen aus einem Grundmodul, das die zentralen Elemente eines Compliance-Management-Systems enthält und damit das notwendige Fundament darstellt, um mögliche Bußgelder und behördliche Maßnahmen gegen Ihr Unternehmen zu vermeiden. Zum anderen besteht das Compliance-Modul-System aus Ergänzungsmodulen, mit denen Sie Ihr Compliance-System jederzeit individuell und flexibel an Ihre Bedürfnisse anpassen und erweitern können.

Gemeinsam mit Ihnen erarbeite ich eine Compliance-Strategie, die zu Ihrem Unternehmen und Ihrer Branche passt und gleichzeitig so schlank wie möglich ist. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und sich darauf verlassen, dass Ihr Unternehmen auch in Zukunft erfolgreich und im Einklang mit den rechtlichen Anforderungen agiert. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit mir auf und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.  

Das Compliance-Grundmodul

Das Compliance-Grundmodul umfasst in der Regel sechs zentrale Elemente eines Compliance-Management-Systems:

Compliance-Organisationsrichtlinie

Ein zentrales Element eines Compliance-Systems ist eine passgenaue Compliance-Organisationsrichtlinie, mit der der Aufbau und die Zuständigkeiten (in) Ihrer Compliance-Organisation geregelt werden. Sie stellen damit insbesondere sicher, dass die Verantwortung für die Compliance-Aufgaben in Ihrem Unternehmen Funktionsträgern wie beispielsweise einem „Compliance Office“ bzw. einem „Compliance Board“ zugewiesen ist.

Die Anwaltskanzlei TRAUB STRAFRECHT & COMPLIANCE arbeitet gemeinsam mit Ihnen eine Compliance-Organisationsrichtlinie aus, um sicherzustellen, dass die Compliance-Organisation optimal auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens ausgerichtet ist.

Verhaltenskodex („Code of Conduct“)

Zum Fundament eines Compliance-Systems gehört auch ein maßgeschneiderter Verhaltenskodex („Code of Conduct“) für Ihr Unternehmen. Dieser dient als zentraler „Compliance-Kompass“ für Ihre Mitarbeitenden und hilft dabei, ein gemeinsames Verständnis für die Einhaltung von rechtlichen Regelungen zu schaffen. Durch die Festlegung gewisser Mindeststandards wird ein für alle Mitarbeitenden verbindlicher Rahmen geschaffen.

Die Anwaltskanzlei TRAUB STRAFRECHT & COMPLIANCE erarbeitet mit Ihnen einen Verhaltenskodex, der den spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens entspricht.

Hinweisgeberverfahren im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes

Ein zentraler Baustein eines Compliance-Systems ist die Einführung eines Hinweisgebersystems, das den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes entspricht. Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von hinweisgebenden Personen, die Rechtsverstöße im Unternehmen melden. Das Gesetz gilt ab Dezember 2023 bereits für Unternehmen ab 50 Beschäftigten und verpflichtet die Unternehmen, eine Meldestelle zur Entgegennahme von (vertraulichen) Hinweisen einzurichten. Bei fehlender Meldestelle droht Unternehmen eine Geldbuße von 20.000 Euro.

Die Anwaltskanzlei TRAUB STRAFRECHT & COMPLIANCE unterstützt Sie dabei, ein rechtskonformes Hinweisgeberverfahren einzuführen, das die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person schützt und eine reibungslose Kommunikation zwischen den hinweisgebenden Personen und Ihrem Unternehmen gewährleistet. Für die Umsetzung biete ich Ihnen auf Wunsch eine passgenaue und den Anforderungen des Gesetzes entsprechende Softwarelösung an. Wahlweise stehe ich Ihnen aber auch gerne als Ombudsmann zur Verfügung.

Schließlich erstelle ich für Sie auch eine Richtlinie zum Hinweisgeberverfahren, sodass sichergestellt ist, dass das Hinweisgeberverfahren auch all Ihren Mitarbeitenden zur Kenntnis gebracht werden kann. 

Compliance-Risikoanalyse

Das Compliance-Grundmodul umfasst auch eine Compliance-Risikoanalyse, um zentrale Compliance-Risiken in Ihrem Unternehmen zu identifizieren.

Die Anwaltskanzlei TRAUB STRAFRECHT & COMPLIANCE führt die Risikoanalyse gemeinsam mit Ihnen durch, um daraus folgend geeignete Abhilfemaßnahmen für Ihr Unternehmen zu entwickeln. So möchte ich Sie dabei unterstützen, entdeckte Risiken zu minimieren und ein effizientes Compliance-Management-System aufzubauen, das Ihrem Unternehmen langfristigen Erfolg und Stabilität bietet.

Richtlinie Anti-Korruption

Eine Anti-Korruptionsrichtlinie ist ein wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen Compliance-Strategie. Das Risiko von Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr ist nicht zu unterschätzen und kann schwerwiegende Folgen haben. Neben einem erheblichen Reputationsverlust kann es zu strafrechtlichen Konsequenzen für Mitarbeitende sowie zu hohen Bußgeldern für das Unternehmen kommen.

Die Anwaltskanzlei TRAUB STRAFRECHT & COMPLIANCE entwickelt daher gemeinsam mit Ihnen eine Anti-Korruptionsrichtlinie, die auf die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten ist, einschließlich klarer Regelungen zu Zuwendungen und Bewirtungen.

Richtlinie Kartellrecht

Bei Verstößen gegen die Vorgaben des Kartellrechts kann es unter anderem zu einer Eintragung Ihres Unternehmens in das Wettbewerbsregister kommen. Eine maßgeschneiderte Richtlinie unterstützt Sie und Ihre Mitarbeitenden dabei, die rechtlichen Anforderungen des Kartellrechts zu erfüllen. 

Compliance-Ergänzungsmodule

Das Compliance-Grundmodul bildet das Fundament für Ihre Compliance-Strategie. Selbstverständlich können Sie das Compliance-Grundmodul jederzeit um weitere Ergänzungsmodule erweitern, um Ihre spezifischen Anforderungen abzudecken:

Verankerung von Compliance im Unternehmen

Das Thema Compliance an sich, aber auch die einzelnen Compliance-Maßnahmen sind in Ihrem Unternehmen so zu verankern, dass Ihre Mitarbeitenden das Thema Compliance verstehen und sich an die Vorgaben halten können.

Die Anwaltskanzlei TRAUB STRAFRECHT & COMPLIANCE entwickelt gemeinsam mit Ihnen ein ganzheitliches Konzept zur Kommunikation von Compliance in Ihrem Unternehmen. Ich zeige Ihnen, wie Sie Compliance als wichtigen Bestandteil Ihrer Unternehmenskultur etablieren können, um langfristigen Erfolg zu gewährleisten.

Zudem kann ich Sie bei Bedarf auch beim Roll-Out der einzelnen Compliance-Richtlinien unterstützen, einschließlich einer Abstimmung mit dem Betriebsrat und dem Abschluss einer etwaigen Betriebsvereinbarung. 

Compliance-Schulungen

Die Anwaltskanzlei TRAUB STRAFRECHT & COMPLIANCE bietet maßgeschneiderte Compliance-Schulungen für Ihr Unternehmen an. Meine Schulungen richten sich in erster Linie an die Geschäftsleitung, Mitglieder der Führungsebene sowie insbesondere an Mitarbeitende im Vertrieb und Einkauf, die im täglichen Geschäft verstärkt mit Compliance-Risiken konfrontiert sind. Die Schulungen vermitteln praxisnahe Kenntnisse und Fähigkeiten, um Risiken zu erkennen, zu bewerten und zu vermeiden. Ich setze dabei auf interaktive Schulungsmethoden und praxisbezogene Fallbeispiele, um das Verständnis für Compliance zu fördern und das Bewusstsein für dessen Bedeutung im Unternehmen zu schärfen.

Business Partner-Prüfungen

Eine bewährte Methode, um das Haftungsrisiko im Zusammenhang mit Geschäftspartnern zu minimieren, sind sog. Business Partner-Prüfungen. Diese Prüfungen ermöglichen es Ihnen, potenzielle Haftungsrisiken im Zusammenhang mit der Einschaltung von Geschäftspartnern wie etwa Beratern oder Vertriebsmittlern frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Die Anwaltskanzlei TRAUB STRAFRECHT & COMPLIANCE stellt Ihnen Handlungsanleitungen zur Verfügung, die die Durchführung der Prüfungen systematisch und effektiv gestalten bzw. kann solche Prüfungen auf Wunsch auch selbst durchführen.

Umsetzung des Lieferkettengesetzes

Mit dem Lieferkettengesetz (LkSG) werden Unternehmen in Deutschland dazu verpflichtet, ihrer Sorgfaltspflicht bei der Überwachung ihrer Lieferketten nachzukommen. Das bedeutet konkret, dass Unternehmen ab einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitenden (derzeit: 3.000, ab 1. Januar 2024: 1.000) für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihrer Lieferkette verantwortlich sind und angemessene Maßnahmen ergreifen müssen, um Verstöße in der Lieferkette zu verhindern. Das Lieferkettengesetz sieht neben einem angemessenen Risikomanagement vor, dass die betroffenen Unternehmen unter anderem einen Menschenrechtsbeauftragten benennen und ein sog. Beschwerdeverfahren einrichten müssen.

Das Lieferkettengesetz hat auch für kleinere und mittlere Unternehmen eine große Bedeutung, obwohl sie nicht direkt in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Denn die großen Unternehmen geben die Anforderungen des Gesetzes oftmals an ihre Zulieferer weiter.

Die Anwaltskanzlei TRAUB STRAFRECHT & COMPLIANCE berät Sie bei der Aufgabe, sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen für die kommenden Herausforderungen gerüstet ist und den neuen Anforderungen des Lieferkettengesetzes gerecht wird.

Geldwäsche-Compliance

Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht für bestimmte Berufsgruppen, darunter Finanzdienstleister und Immobilienmakler, aber auch Güterhändler, spezielle Sorgfalts- und Meldepflichten vor. 

Ich überprüfe für Sie, ob Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes fällt. Sofern dies zutrifft, unterstütze ich Sie bei der Erfüllung der Anforderungen des Geldwäschegesetzes.

Dawn-Raid-Prozess

Eine behördliche Durchsuchung in den Geschäftsräumen Ihres Unternehmens kann es auch bei einem vorbildlichen Compliance-System geben. Um in einem solchen Fall keine irreversiblen Fehler zu begehen und die Durchsuchung so reibungslos wie möglich zu gestalten, sind Durchsuchungsleitfäden von unschätzbarem Wert. Sie helfen Ihnen und Ihren Mitarbeitenden, in dieser Situation souverän und professionell zu agieren und mögliche Risiken zu minimieren.

Gerne erstelle ich einen individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Durchsuchungsleitfaden, sodass Sie im Falle einer Durchsuchung optimal vorbereitet sind.

Interne Untersuchungen („internal investigations“)

Interne Untersuchungen sollten bei einem Verdacht auf Compliance-Verstöße eine zentrale Rolle in Ihrer Compliance-Strategie spielen. Bei der Durchführung von internen Untersuchungen gilt es jedoch einige rechtliche Besonderheiten zu beachten und vor allen Dingen sorgfältig und sensibel vorzugehen. 

Die Anwaltskanzlei TRAUB STRAFRECHT & COMPLIANCE unterstützt Sie gerne bei der Durchführung von internen Untersuchungen und sorgt dafür, dass sie effektiv und rechtskonform ablaufen. Ich verfüge aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit in internationalen Großkanzleien über eine große Erfahrung in diesem Bereich.

Compliance-Wirksamkeitskontrollen

Um sicherzustellen, dass die implementierten Compliance-Maßnahmen in Ihrem Unternehmen auch wirksam sind, sollten regelmäßige Wirksamkeitskontrollen durchgeführt werden. 

Die Anwaltskanzlei TRAUB STRAFRECHT & COMPLIANCE steht Ihnen gerne zur Seite und berät Sie bei der Durchführung der Kontrollen, um sicherzustellen, dass Ihre Organisation auch weiterhin erfolgreich und „compliant“ agiert. 

Persönliche
Beratung