Strafbefehl: Was Sie wissen müssen und wie Sie sich verhalten sollten

Strafbefehl erhalten? Das sollten Sie wissen.

Allgemein

Der Strafbefehl: Ein Überblick

Ein Strafbefehl stellt eine gerichtlich erlassene Sanktion dar, die ohne die Durchführung einer mündlichen Hauptverhandlung verhängt wird. Diese Maßnahme wird häufig bei weniger schweren Delikten wie Diebstahl oder Verkehrsstraftaten angewandt. Der Strafbefehl kann Geldstrafen, Fahrverbote und in seltenen Fällen sogar Freiheitsstrafen auf Bewährung enthalten.

Sollten Sie einen Strafbefehl erhalten, beraten wir Sie gerne in der Region Heilbronn, Schwäbisch Hall, Öhringen und Bad Mergentheim, aber natürlich auch deutschlandweit.

Wie Sie auf einen Strafbefehl reagieren sollten

Wie Sie auf einen Strafbefehl reagieren sollten

Es ist essentiell, dass Sie Ihre Post regelmäßig kontrollieren. Ein unentdeckter Strafbefehl kann ohne Ihr Wissen rechtskräftig werden, was schwerwiegende Folgen haben kann.

Vorladung erhalten, was tun?

Sofortiger Kontakt zu einem Strafverteidiger

Nach Erhalt eines Strafbefehls sollten Sie unverzüglich telefonisch und zusätzlich per E-Mail Kontakt zu einem qualifizierten Strafverteidiger aufnehmen. Kontaktieren Sie mich gerne, unabhängig davon, ob Sie in Heilbronn, Schwäbisch Hall, Öhringen, Bad Mergentheim oder irgendwo anders in Deutschland leben. Ein schnelles Handeln ist entscheidend, da die Fristen für Einsprüche eng bemessen sind, nämlich nur zwei Wochen ab Zustellung des Strafbefehls.

Gemeinsame Durchsicht des Strafbefehls

Ein qualifizierter Verteidiger wird nicht nur fristgerecht Einspruch einlegen, sondern auch mit Ihnen zusammen Akteneinsicht beantragen und den Strafbefehl eingehend besprechen. Dies ermöglicht es Ihnen, informierte Entscheidungen zu treffen, ob Sie sich gegen den Vorwurf oder auch nur die Höhe der Strafe zur Wehr setzen möchten.

Überprüfung der Zustellungsmodalitäten- aktuelle Rechtsprechung des Landgerichts Mannheim

Ein jüngster Beschluss des Landgerichts Mannheim (vom 07.05.2024, Aktenzeichen 4 Qs 26/24) hat erhebliche Bedeutung für die Handhabung der Einspruchsfrist bei Strafbefehlen, weshalb Sie alle Unterlagen immer aufbewahren sollten. Es wurde entschieden, dass die übliche zweiwöchige Frist für den Einspruch gegen einen Strafbefehl nicht zu laufen beginnt, wenn auf dem gelben Zustellungsumschlag das Datum fehlt. Die Frist beginnt also erst dann, wenn der Adressat tatsächlich Kenntnis vom Inhalt des Strafbefehls erlangt.

Diese Entscheidung berücksichtigt die Tatsache, dass heutzutage häufig keine körperliche Übergabe des Strafbefehls durch einen Zusteller erfolgt, er daher durch einen Vermerk des Zustellungsdatums auf dem gelben Umschlag informiert werden muss.

Dies ist entscheidend, da der Beginn der Frist wichtige prozessuale Wirkungen hat. Fehlt dieser Vermerk, beginnt die Frist erst mit der Kenntnisnahme durch den Adressaten.

Selbst wenn die Frist für einen Einspruch bereits abgelaufen sein könnte, ist es dennoch ratsam, die Umstände der Zustellung und deren Wirksamkeit bzw. den tatsächlichen Beginn der Frist durch einen spezialisierten Rechtsanwalt kurzfristig überprüfen zu lassen. Dies ist besonders wichtig, da sich an strafrechtliche Entscheidungen schwerwiegende Rechtsfolgen knüpfen können.

Fazit

Ein Strafbefehl ist eine ernste rechtliche Angelegenheit. Um Ihre Rechte zu schützen und die bestmögliche Verteidigung zu erreichen, ist es entscheidend, fristgerecht Einspruch einzulegen und die Beratung durch einen erfahrenen Anwalt in Anspruch zu nehmen.

Als spezialisierter Anwalt im Strafrecht stehe ich Ihnen in Heilbronn, Schwäbisch Hall, Öhringen, Bad Mergentheim und deutschlandweit zur Verfügung. Hier können Sie mich kontaktieren.

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