Strafrecht

Die Anwaltskanzlei TRAUB STRAFRECHT & COMPLIANCE ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Angelegenheiten des Strafrechts.
Rechtsanwalt Dr. Michael Traub berät und verteidigt Sie sowohl bundesweit als auch in der Region Hohenlohe (von Künzelsau über Öhringen bis nach Schwäbisch Hall und Heilbronn).

Was fällt unter das Strafrecht?

Das (allgemeine) Strafrecht umfasst die klassischen Bereiche des Strafrechts wie Delikte im Straßenverkehr (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht), Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Hausfriedensbruch, Vortäuschen einer Straftat, falsche Verdächtigung, Beleidigung, sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch, Besitz und Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie, Bedrohung, Freiheitsberaubung, Diebstahl, Raub, Erpressung, Betrug, Unterschlagung, Urkundenfälschung, Sachbeschädigung, Brandstiftung, aber auch Straftaten im Internet sowie Betäubungsmittelverstöße.

Wie ich Sie unterstütze

Für mich als Ihr Verteidiger hat es oberste Priorität, Sie vor ungerechtfertigten staatlichen Eingriffen und Strafen zu schützen und Ihre Freiheitsrechte im Strafverfahren zu verteidigen. Weil bereits das Ermittlungsverfahren mit Belastungen und Unsicherheiten für Beschuldigte einhergeht, beginnt die Verteidigung idealerweise in dieser Phase. Ich setze mein umfassendes rechtliches Wissen ein und arbeite eng mit Ihnen zusammen, um den Sachverhalt genau zu analysieren und eine tragfähige Grundlage für Ihre Verteidigung aufzubauen. Dabei unterstütze ich Sie, den Tatvorwurf so weit wie möglich zu entkräften. Ich stehe Ihnen während des gesamten Verfahrens zur Seite und trete für Ihre Rechte und insbesondere Ihre Freiheit ein.

„Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates.“

– Hans Dahs

Dr. Michael Traub ist als Anwalt im Strafrecht insbesondere in den folgenden Fällen Ihr Ansprechpartner:

Vorladung der Polizei zur Vernehmung

Wenn Sie als beschuldigte Person von der Polizei zur Vernehmung vorgeladen werden, sollten Sie unbedingt Kontakt mit mir aufnehmen, bevor Sie eine Aussage gegenüber den Ermittlungsbehörden machen. Schließlich kann jede unbedachte Aussage unumkehrbare Konsequenzen für Sie haben.

Dabei ist wichtig zu wissen, dass Sie sich als beschuldigte Person nicht selbst belasten müssen und zu den Vorwürfen der Ermittlungsbehörden auch schweigen dürfen – aus Ihrem Schweigen dürfen noch nicht einmal belastende Schlüsse gezogen werden. Ihr Schweigen darf also nicht gegen Sie verwendet werden.

Wenn Sie eine Vorladung zu einer polizeilichen Beschuldigtenvernehmung erhalten haben, sage ich in der Regel den Vernehmungstermin für Sie ab und beantrage zunächst einmal Akteneinsicht. Auf Basis der Ermittlungsakten erarbeite ich dann gemeinsam mit Ihnen eine geeignete Verteidigungsstrategie, um den Tatvorwurf bestmöglich zu entkräften. 

Dabei ist mein primäres Ziel, das Strafverfahren so früh wie möglich zur Einstellung zu bringen. Eine Einstellung des Verfahrens bedeutet, dass das Verfahren gegen Sie als beschuldigte Person beendet wird. So bleiben Ihnen die Belastungen einer Hauptverhandlung vor Gericht erspart. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, ein Strafverfahren im Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bringen. Zum einen kann es sein, dass der gegen Sie erhobene Vorwurf unbegründet ist und das Verfahren allein deshalb eingestellt werden muss. Zum anderen besteht in gewissen Fällen die Möglichkeit, eine einvernehmliche Lösung mit der Staatsanwaltschaft über eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. 

Anklage

Für den Fall, dass Sie von der Staatsanwaltschaft angeklagt werden sollten, steht Ihnen die Anwaltskanzlei TRAUB STRAFRECHT & COMPLIANCE auch im anstehenden Verfahren vor Gericht engagiert zur Seite. Gemeinsam werden wir die Anklageschrift sorgfältig prüfen und mögliche Verteidigungsstrategien besprechen. Ich werde Sie umfassend über den Ablauf des Gerichtsverfahrens informieren und gemeinsam mit Ihnen die für Sie beste Verteidigungsstrategie entwickeln. Hierbei werde ich sämtliche Beweismittel genau überprüfen und gegebenenfalls Widersprüche in der Anklage aufdecken, um so das bestmögliche Ergebnis in der Hauptverhandlung vor Gericht für Sie zu erreichen. 

Strafbefehl

Wenn Sie vom Gericht einen Strafbefehl erhalten haben und die darin festgesetzte Strafe nicht akzeptieren wollen, sollten Sie unbedingt schnell handeln und sich an mich wenden. Laut Gesetz haben Sie nur zwei Wochen Zeit, um Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Verpassen Sie diese Frist, wird der Strafbefehl rechtskräftig.

Legen wir Einspruch gegen den Strafbefehl ein, kommt es im nächsten Schritt zu einer Gerichtsverhandlung. In der Verhandlung haben wir dann die Möglichkeit, den Tatvorwurf anzugreifen und ein für Sie günstigeres Verfahrensergebnis als im Strafbefehl zu erreichen.

Untersuchungshaft

Wenn Sie in Untersuchungshaft genommen wurden, ist es von größter Wichtigkeit, schnellstmöglich unter meiner Notfallnummer (0157 81714646) Kontakt mit mir aufzunehmen. Die Anwaltskanzlei TRAUB STRAFRECHT & COMPLIANCE kann prüfen, ob ein Vorgehen gegen den Haftbefehl sinnvoll und erfolgversprechend ist.

Weil ich als Anwalt im Strafrecht weiß, dass die Untersuchungshaft nicht nur für die beschuldigte Person, sondern auch für die Angehörigen äußerst belastend ist, arbeite ich eng mit Ihnen sowie Ihren Angehörigen zusammen, um die richtige Verteidigungsstrategie in Ihrem konkreten Fall zu entwickeln.

Durchsuchung

Eine Wohnungsdurchsuchung oder die Durchsuchung der Geschäftsräume kann für jeden Betroffenen eine äußerst belastende Erfahrung sein. Wenn Sie mit einer solchen Maßnahme konfrontiert werden, ist es wichtig, ruhig und besonnen zu reagieren und keine unüberlegten Schritte zu unternehmen. Zwar können Sie eine Durchsuchung Ihrer Räumlichkeiten nicht verhindern. Sie sollten jedoch während der Durchsuchung keinerlei Angaben zu den Vorwürfen der Polizei machen – auch dann nicht, wenn die Polizei den Versuch unternimmt, Sie in ein vermeintlich harmloses Gespräch zu verwickeln.

Im Falle einer Durchsuchung Ihrer Wohnung oder Ihrer Geschäftsräume sollten Sie daher schnellstmöglich unter meiner Notfallnummer (0157 81714646) Kontakt mit mir aufnehmen. Als Verteidiger ist es meine Aufgabe, Ihnen während der Durchsuchung beizustehen und Ihre Rechte zu schützen. Die Anwaltskanzlei TRAUB STRAFRECHT & COMPLIANCE wird das Vorgehen der Ermittlungsbehörden kritisch beobachten und darauf achten, dass alle rechtsstaatlichen Grundsätze bei der Durchsuchung eingehalten werden.

Persönliche
Beratung