“Ich bin doch unschuldig. Ich habe nichts getan. Ich brauche deshalb gar keinen Anwalt.” – Sätze, die Strafverteidiger regelmäßig hören, wenn Beschuldigte überraschend ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten. Verständlich, denn wer unschuldig ist, glaubt häufig, er könne sich selbst verteidigen. In der Praxis ist das leider regelmäßig ein Irrtum. Hier sehe ich immer wieder, wie gerade unschuldige Beschuldigte durch unbedachtes Verhalten in eine nachteilige Lage geraten. Der “Teufel” steckt oft im Detail und ein Jurist kann den Fall anders beurteilen als ein Laie dies tut. Deshalb gibt es einige Punkte zu beachten:
Entlastendes wird häufig übersehen
Der wichtigste Punkt vorweg: Tatsächliche Unschuld schützt nicht vor Fehlern. Viele Betroffene glauben, dass sich die Wahrheit am Ende schon durchsetzen wird. Ein unbedachtes Wort kann jedoch missverstanden, eine gut gemeinte Kooperation kann als Schuldeingeständnis interpretiert werden. Ein erfahrener Strafverteidiger schützt Sie vor diesen Fallstricken und sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Das Ermittlungsverfahren ist oft eine Einbahnstraße. Polizei und Staatsanwaltschaft suchen oft primär nach belastenden Beweisen. So geraten entlastende Aspekte schnell in den Hintergrund. Ein Anwalt kann die entlastenden Punkte jedoch gezielt hervorheben und eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens bewirken.
Ohne Ermittlungsakte keine Verteidigung möglich
Effektives Verteidigungsmittel: die Akteneinsicht. Strafverteidiger können Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen und die vorliegenden Informationen richtig einschätzen. Nach der Akteneinsicht weiß der Verteidiger genau, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und kann auf Basis der Aktenlage eine effektive Verteidigungsstrategie entwickeln. Emotionale Unterstützung. Strafverfahren sind belastend, auch aus emotionaler Sicht. Strafverteidiger sind nicht nur Ihre rechtlichen Vertreter, sondern auch Ihr Anker. Sie helfen dabei, einen kühlen Kopf zu bewahren und die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Fazit
Sie sehen, ein Strafverfahren ist bei weitem kein Selbstläufer.
Hier nochmals die wesentlichen Gründe, warum Sie unbedingt einen Strafverteidiger beauftragen sollten:
- Unschuld schützt nicht vor Strafverfolgung: Auch unschuldige Beschuldigte geraten oft in Schwierigkeiten, wenn sie sich ohne anwaltliche Hilfe äußern.
- Fehleinschätzung der eigenen Lage: Viele glauben fälschlicherweise, sie könnten sich allein verteidigen, weil sie nichts zu verbergen haben.
- Gefahr durch unbedachte Aussagen: Ein falsches oder missverständliches Wort kann negative Folgen haben – Kooperationsbereitschaft kann als Schuldeingeständnis gewertet werden.
- Juristische Feinheiten: Laien erkennen oft nicht, welche Aussagen oder Verhaltensweisen ihnen schaden können – hier hilft der Blick eines erfahrenen Strafverteidigers.
- Einseitige Ermittlungen: Polizei und Staatsanwaltschaft fokussieren sich meist auf belastende Beweise – entlastendes bleibt schnell unberücksichtigt.
- Emotionale Unterstützung: Anwälte helfen, in belastenden Situationen Ruhe zu bewahren und rationale Entscheidungen zu treffen.
Als spezialisierter Anwalt im Strafrecht stehe ich Ihnen in Heilbronn, Schwäbisch Hall, Öhringen, Bad Mergentheim und deutschlandweit zur Verfügung. Hier können Sie mich kontaktieren.
ÜBER MICH
Dr. Michael Traub
Berufliche Erfahrung und Ausbildung:
- 2018-2022 Rechtsanwalt in internationalen Großkanzleien, u.a. Beratung des Aufsichtsrats von VOLKSWAGEN
- 2018 Richter, Landgericht Heilbronn
- 2015-2017 Referendariat (Prädikatsexamen)
- 2012-2015 Promotion im Strafrecht (summa cum laude)
- 2006-2012 Studium in Würzburg (Prädikatsexamen)
Weitere Qualifikationen:
- 2023: Absolvierung des Fachanwaltslehrgangs Strafrecht
- Seit 2024: Zertifizierter Berater für Wirtschaftsstrafrecht (DAA)
- Seit 2025: Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (Fernuni Hagen)