Vergewaltigungsvorwurf: Warum die entscheidenden Fragen häufig schon bei der ersten Zeugenvernehmung im Ermittlungsverfahren gestellt werden müssen.
Diese Woche bin ich mit meinem Mandanten, dem eine Vergewaltigung vorgeworfen wird, bei der richterlichen Vernehmung der Hauptbelastungszeugin am Amtsgericht Mosbach.
Es wurde noch keine Anklage erhoben, wir befinden uns also noch immer im Ermittlungsverfahren. Und dennoch kann der Vernehmungstermin für meinen Mandanten und den gesamten Prozess von entscheidender Bedeutung sein.
Denn die Strafprozessordnung lässt es zu, dass die Videoaufzeichnung der Aussage an die Stelle einer erneuten Vernehmung der Zeugin tritt.
Die Hauptbelastungszeugin muss also später nicht nochmals vor Gericht aussagen, die Aufnahme wird einfach in der Verhandlung vorgespielt – Rückfragen ausgeschlossen. Mein Mandant könnte also am Ende aufgrund der Aussage verurteilt werden, unter Umständen zu mehreren Jahren Haft.
Das bedeutet für die Verteidigung: Es gibt möglicherweise nur diese eine Chance.
Nur diese eine Chance, Unklarheiten aufzuklären.
Nur diese eine Chance, Widersprüche herauszuarbeiten.
Nur diese eine Chance, gezielt nachzufragen und die Aussage in ihrer Gesamtheit zu hinterfragen.
Wer unvorbereitet in eine solche Vernehmung geht, riskiert also, dass entscheidende Fragen unbeantwortet bleiben und dass sich diese Lücken später nicht mehr schließen lassen.
Deshalb ist akribische Vorbereitung kein Detail der Strafverteidigung. Sie ist essenziell. Denn Verteidigung beginnt nicht erst mit der Hauptverhandlung.
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ÜBER MICH
- Seit 2026: Fachanwalt für Strafrecht
- Seit 2023 Inhaber der Anwaltskanzlei TRAUB STRAFRECHT & COMPLIANCE
- 2018-2022 Rechtsanwalt in internationalen Großkanzleien
- 2018 Richter, Landgericht Heilbronn
- 2015-2017 Referendariat am Landgericht Heilbronn (Prädikatsexamen)
- 2012-2015 Promotion im Bereich des Strafprozessrechts (summa cum laude)
- 2006-2012 Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg (Prädikatsexamen)
