Rechtsanwalt Wirtschaftsstrafrecht | Dr. Traub

Sie werden einer Straftat beschuldigt? Dann sichern Sie sich jetzt meine Unterstützung!

Ich habe eine hohe Erfolgsquote: 2 von 3 Strafverfahren bringe ich zur Einstellung – ohne dass es zu einer Bestrafung kommt.

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VORLADUNG, ANKLAGE oder haft?

  • Ihnen wird Korruption, Betrug, Untreue, Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder ein anderes Delikt im wirtschaftlichen Kontext vorgeworfen?
  • Haben Sie eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen erhalten?
  • Fand eine Hausdurchsuchung oder eine Verhaftung statt?
  • Haben Sie bereits einen Strafbefehl oder gar eine Anklage erhalten?

Als Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Ich biete professionelle und engagierte Strafverteidigung auf höchstem Niveau für Unternehmer, Geschäftsführer und Führungskräfte sowie für Privatpersonen.

Als Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht bin ich insbesondere in den folgenden Fällen Ihr kompetenter Ansprechpartner:

Vorladung zur Vernehmung

Wenn Sie als beschuldigte Person zur Vernehmung vorgeladen werden oder einen Anhörungsbogen erhalten, sollten Sie unbedingt Kontakt mit mir aufnehmen, bevor Sie eine Aussage gegenüber den Ermittlungsbehörden machen. Schließlich kann jede unbedachte Aussage unumkehrbare Konsequenzen für Sie haben.

Dabei ist wichtig zu wissen, dass Sie sich als beschuldigte Person nicht selbst belasten müssen und zu den Vorwürfen der Ermittlungsbehörden auch schweigen dürfen – aus Ihrem Schweigen dürfen noch nicht einmal belastende Schlüsse gezogen werden. Ihr Schweigen darf also nicht gegen Sie verwendet werden.

Wenn Sie eine Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung oder einen Anhörungsbogen erhalten haben, sage ich in der Regel den Vernehmungstermin für Sie ab und beantrage zunächst einmal Akteneinsicht. Auf Basis der Ermittlungsakten erarbeite ich dann gemeinsam mit Ihnen eine geeignete Verteidigungsstrategie, um den Tatvorwurf bestmöglich zu entkräften. 

Dabei ist mein primäres Ziel, das Strafverfahren so früh wie möglich zur Einstellung zu bringen. Eine Einstellung des Verfahrens bedeutet, dass das Verfahren gegen Sie als beschuldigte Person beendet wird. So bleiben Ihnen die Belastungen einer Hauptverhandlung vor Gericht erspart. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, ein Strafverfahren im Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bringen. Zum einen kann es sein, dass der gegen Sie erhobene Vorwurf unbegründet ist und das Verfahren allein deshalb eingestellt werden muss. Zum anderen besteht in gewissen Fällen die Möglichkeit, eine einvernehmliche Lösung mit der Staatsanwaltschaft über eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. 

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Strafbefehl

Wenn Sie vom Gericht einen Strafbefehl erhalten haben und die darin festgesetzte Strafe nicht akzeptieren wollen, sollten Sie unbedingt schnell handeln und sich an mich wenden. Laut Gesetz haben Sie nur zwei Wochen Zeit, um Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Verpassen Sie diese Frist, wird der Strafbefehl rechtskräftig.

Legen wir Einspruch gegen den Strafbefehl ein, kommt es im nächsten Schritt zu einer Gerichtsverhandlung. In der Verhandlung haben wir dann die Möglichkeit, den Tatvorwurf anzugreifen und ein für Sie günstigeres Verfahrensergebnis als im Strafbefehl zu erreichen.

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Anklage

Für den Fall, dass Sie von der Staatsanwaltschaft angeklagt werden sollten, stehe ich Ihnen auch im anstehenden Verfahren vor Gericht engagiert zur Seite. Gemeinsam werden wir die Anklageschrift sorgfältig prüfen und mögliche Verteidigungsstrategien besprechen. Ich werde Sie umfassend über den Ablauf des Gerichtsverfahrens informieren und gemeinsam mit Ihnen die für Sie beste Verteidigungsstrategie entwickeln. Hierbei werde ich sämtliche Beweismittel genau überprüfen und gegebenenfalls Widersprüche in der Anklage aufdecken, um so das bestmögliche Ergebnis in der Hauptverhandlung vor Gericht für Sie zu erreichen. 

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Untersuchungshaft

Wenn Sie in Untersuchungshaft genommen wurden, ist es von größter Wichtigkeit, schnellstmöglich Kontakt mit mir aufzunehmen. Ich werde prüfen, ob ein Vorgehen gegen den Haftbefehl sinnvoll und erfolgversprechend ist, zum Beispiel über eine sog. Haftprüfung oder Haftbeschwerde.

Weil ich als Anwalt im Strafrecht weiß, dass die Untersuchungshaft nicht nur für die beschuldigte Person, sondern auch für die Angehörigen äußerst belastend ist, arbeite ich eng mit Ihnen sowie Ihren Angehörigen zusammen, um die richtige Verteidigungsstrategie in Ihrem konkreten Fall zu entwickeln.

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Durchsuchung

Eine Wohnungsdurchsuchung oder die Durchsuchung der Geschäftsräume kann für jeden Betroffenen eine äußerst belastende Erfahrung sein. Wenn Sie mit einer solchen Maßnahme konfrontiert werden, ist es wichtig, ruhig und besonnen zu reagieren und keine unüberlegten Schritte zu unternehmen. Zwar können Sie eine Durchsuchung Ihrer Räumlichkeiten nicht verhindern. Sie sollten jedoch während der Durchsuchung keinerlei Angaben zu den Vorwürfen machen – auch dann nicht, wenn der Versuch unternommen wird, Sie in ein vermeintlich harmloses Gespräch zu verwickeln.

Im Falle einer Durchsuchung Ihrer Wohnung oder Ihrer Geschäftsräume sollten Sie daher schnellstmöglich Kontakt mit mir aufnehmen. Als Verteidiger ist es meine Aufgabe, Ihnen während der Durchsuchung beizustehen und Ihre Rechte zu schützen. Ich werde das Vorgehen der Ermittlungsbehörden kritisch beobachten und darauf achten, dass alle rechtsstaatlichen Grundsätze bei der Durchsuchung eingehalten werden.

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IHRE VORTEILE

Was ich Ihnen als Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht biete:

  • Hohe Spezialisierung auf das Wirtschaftsstrafrecht (Zertifizierter Berater – DeutscheAnwaltAkademie)
  • Mehrjährige Berufserfahrung im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht bei namhaften Anwaltskanzleien (Gleiss Lutz/CMS Hasche Sigle)
  • Persönliche Betreuung
  • Schnelle Rückmeldung binnen 24 Stunden
  • Zahlreiche zufriedene Mandanten (5/5 Sterne bei Google)

ABLAUF EINER BERATUNG

Hier erfahren Sie, wie eine Zusammenarbeit mit mir als Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht typischerweise abläuft:

  • Erstkontakt: Telefonisch erreichen Sie mich unter 0157 81714646. Alternativ können Sie mir auch eine E-Mail schreiben an info@strafrecht-hohenlohe.de.
    In dringenden Fällen, wie bei einer Hausdurchsuchung oder Verhaftung, biete ich Ihnen selbstverständlich kurzfristige Termine an.

  • Analyse des Falls: Nachdem ich die Ermittlungsakten erhalten habe, vereinbaren wir zeitnah einen Besprechungstermin. Im Erstgespräch schildern Sie mir detailliert den Fall und Ihre Situation. Ich höre Ihnen dabei aufmerksam zu und stelle gezielte Fragen, um alle relevanten Informationen zu erfassen.

  • Strategieentwicklung: Gemeinsam mit Ihnen entwickle ich eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die auf Ihren individuellen Fall abgestimmt ist und die das bestmögliche Ergebnis garantiert.

  • Weiteres Vorgehen: Ich erläutere Ihnen zudem den weiteren Ablauf des Strafverfahrens. Dabei achte ich darauf, dass Sie stets über den aktuellen Stand Ihres Falls informiert sind.

ÜBER MICH

Dr. Michael Traub – Rechtsanwalt Wirtschaftsstrafrecht

Berufliche Erfahrung und Ausbildung:

  • 2018-2022 Rechtsanwalt in internationalen Großkanzleien im Bereich Wirtschaftsstrafrecht, u.a. Beratung des Aufsichtsrats von VOLKSWAGEN
  • 2018 Richter, Landgericht Heilbronn
  • 2015-2017 Referendariat (Prädikatsexamen)
  • 2012-2015 Promotion im Strafrecht (summa cum laude)
  • 2006-2012 Studium in Würzburg (Prädikatsexamen)

Weitere Qualifikationen:

  • Seit 2024: Zertifizierter Berater für Wirtschaftsstrafrecht (DAA)
  • Seit 2025: Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (Fernuni Hagen)

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