Anwalt Wirtschaftsstrafrecht Karlsruhe | Dr. Traub

Sie sind Unternehmer bzw. Geschäftsführer in Karlsruhe und werden einer Straftat beschuldigt? Dann sichern Sie sich jetzt unsere Unterstützung!

Wir haben eine hohe Erfolgsquote: 2 von 3 Strafverfahren bringen wir zur Einstellung – ohne dass es zu einer Bestrafung kommt.

JETZT ANRUFEN: 0157 81714646

VORLADUNG, ANKLAGE oder Haft?

  • Ihnen wird Korruption, Betrug, Untreue, Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder ein anderes Delikt im wirtschaftlichen Kontext vorgeworfen?
  • Haben Sie eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen erhalten?
  • Fand eine Hausdurchsuchung oder eine Verhaftung statt?
  • Haben Sie bereits einen Strafbefehl oder gar eine Anklage erhalten?

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts in Karlsruhe und bieten professionelle und engagierte Strafverteidigung auf höchstem Niveau für UnternehmerGeschäftsführer und Führungskräfte.

Als Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht in Karlsruhe ist Dr. Michael Traub insbesondere in den folgenden Fällen Ihr kompetenter Ansprechpartner:

Vorladung der Polizei zur Vernehmung

Wenn Sie als beschuldigte Person zur Vernehmung vorgeladen werden oder einen Anhörungsbogen erhalten, sollten Sie unbedingt Kontakt mit uns aufnehmen, bevor Sie eine Aussage gegenüber den Ermittlungsbehörden machen. Schließlich kann jede unbedachte Aussage unumkehrbare Konsequenzen für Sie haben.

Dabei ist wichtig zu wissen, dass Sie sich als beschuldigte Person nicht selbst belasten müssen und zu den Vorwürfen der Ermittlungsbehörden auch schweigen dürfen – aus Ihrem Schweigen dürfen noch nicht einmal belastende Schlüsse gezogen werden. Ihr Schweigen darf also nicht gegen Sie verwendet werden.

Wenn Sie eine Vorladung der Polizei zu einer Beschuldigtenvernehmung oder einen Anhörungsbogen erhalten haben, sagen wir in der Regel den Vernehmungstermin für Sie ab und beantragen zunächst einmal Akteneinsicht. Auf Basis der Ermittlungsakten erarbeiten wir dann gemeinsam mit Ihnen eine geeignete Verteidigungsstrategie, um den Tatvorwurf bestmöglich zu entkräften. 

Dabei ist unser primäres Ziel, das Strafverfahren so früh wie möglich zur Einstellung zu bringen. Eine Einstellung des Verfahrens bedeutet, dass das Verfahren gegen Sie als beschuldigte Person beendet wird. So bleiben Ihnen die Belastungen einer Hauptverhandlung vor Gericht erspart. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, ein Strafverfahren im Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bringen. Zum einen kann es sein, dass der gegen Sie erhobene Vorwurf unbegründet ist und das Verfahren allein deshalb eingestellt werden muss. Zum anderen besteht in gewissen Fällen die Möglichkeit, eine einvernehmliche Lösung mit der Staatsanwaltschaft über eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

JETZT ANRUFEN: 0157 81714646

 

Strafbefehl

Wenn Sie vom Gericht einen Strafbefehl erhalten haben und die darin festgesetzte Strafe nicht akzeptieren wollen, sollten Sie unbedingt schnell handeln und sich an uns wenden. Laut Gesetz haben Sie nur zwei Wochen Zeit, um Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Verpassen Sie diese Frist, wird der Strafbefehl rechtskräftig.

Legen wir Einspruch gegen den Strafbefehl ein, kommt es im nächsten Schritt zu einer Gerichtsverhandlung. In der Verhandlung haben wir dann die Möglichkeit, den Tatvorwurf anzugreifen und ein für Sie günstigeres Verfahrensergebnis als im Strafbefehl zu erreichen.

JETZT ANRUFEN: 0157 81714646

Anklage

Für den Fall, dass Sie von der Staatsanwaltschaft angeklagt werden sollten, stehen wir Ihnen auch im anstehenden Verfahren vor Gericht engagiert zur Seite. Gemeinsam werden wir die Anklageschrift sorgfältig prüfen und mögliche Verteidigungsstrategien besprechen. Wir werden Sie umfassend über den Ablauf des Gerichtsverfahrens informieren und gemeinsam mit Ihnen die für Sie beste Verteidigungsstrategie entwickeln. Hierbei werden wir sämtliche Beweismittel genau überprüfen und gegebenenfalls Widersprüche in der Anklage aufdecken, um so das bestmögliche Ergebnis in der Hauptverhandlung vor Gericht für Sie zu erreichen.

JETZT ANRUFEN: 0157 81714646

Untersuchungshaft

Wenn Sie in Untersuchungshaft genommen wurden, ist es von größter Wichtigkeit, schnellstmöglich Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir werden prüfen, ob ein Vorgehen gegen den Haftbefehl sinnvoll und erfolgversprechend ist, zum Beispiel über eine sog. Haftprüfung oder Haftbeschwerde.

Weil wir als Anwälte im Strafrecht wissen, dass die Untersuchungshaft nicht nur für die beschuldigte Person, sondern auch für die Angehörigen äußerst belastend ist, arbeiten wir eng mit Ihnen sowie Ihren Angehörigen zusammen, um die richtige Verteidigungsstrategie in Ihrem konkreten Fall zu entwickeln.

JETZT ANRUFEN: 0157 81714646

Durchsuchung

Eine Wohnungsdurchsuchung oder die Durchsuchung der Geschäftsräume kann für jeden Betroffenen eine äußerst belastende Erfahrung sein. Wenn Sie mit einer solchen Maßnahme konfrontiert werden, ist es wichtig, ruhig und besonnen zu reagieren und keine unüberlegten Schritte zu unternehmen. Zwar können Sie eine Durchsuchung Ihrer Räumlichkeiten nicht verhindern. Sie sollten jedoch während der Durchsuchung keinerlei Angaben zu den Vorwürfen machen – auch dann nicht, wenn von der Polizei der Versuch unternommen wird, Sie in ein vermeintlich harmloses Gespräch zu verwickeln.

Im Falle einer Durchsuchung Ihrer Wohnung oder Ihrer Geschäftsräume sollten Sie daher schnellstmöglich Kontakt mit uns aufnehmen. Als Verteidiger ist es unsere Aufgabe, Ihnen während der Durchsuchung beizustehen und Ihre Rechte zu schützen. Wir werden das Vorgehen der Ermittlungsbehörden kritisch beobachten und darauf achten, dass alle rechtsstaatlichen Grundsätze bei der Durchsuchung eingehalten werden.

JETZT ANRUFEN: 0157 81714646


IHRE VORTEILE

Was Dr. Michael Traub Ihnen als Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht in Karlsruhe bietet:

  • Hohe Spezialisierung auf das Wirtschaftsstrafrecht (Zertifizierter Berater – DeutscheAnwaltAkademie)
  • Mehrjährige Berufserfahrung im Wirtschaftsstrafrecht bei namhaften Anwaltskanzleien (Gleiss Lutz/CMS Hasche Sigle)
  • Persönliche Betreuung
  • Schnelle Rückmeldung binnen 24 Stunden
  • Unkomplizierte Kommunikation per Videokonferenz möglich
  • Zahlreiche zufriedene Mandanten (5/5 Sterne bei Google)

ABLAUF EINER BERATUNG

Hier erfahren Sie, wie eine Zusammenarbeit mit Dr. Michael Traub als Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht in Karlsruhe typischerweise abläuft:

  • Erstkontakt: Telefonisch erreichen Sie uns unter 0157 81714646. Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail schreiben an info@strafrecht-hohenlohe.de.
    In dringenden Fällen, wie bei einer Hausdurchsuchung oder Verhaftung, bieten wir Ihnen selbstverständlich kurzfristige Termine an.
  • Analyse des Falls: Nachdem wir die Ermittlungsakten erhalten haben, vereinbaren wir zeitnah einen Besprechungstermin – entweder direkt vor Ort oder völlig unkompliziert per Videocall. Im Erstgespräch schildern Sie uns detailliert den Fall und Ihre Situation. Wir hören Ihnen dabei aufmerksam zu und stellen gezielte Fragen, um alle relevanten Informationen zu erfassen.
  • Strategieentwicklung: Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die auf Ihren individuellen Fall abgestimmt ist und die das bestmögliche Ergebnis garantiert.
  • Weiteres Vorgehen: Wir erläutern Ihnen zudem den weiteren Ablauf des Wirtschaftsstrafverfahrens. Dabei achten wir darauf, dass Sie stets über den aktuellen Stand Ihres Falls informiert sind.

ZUR PERSON

Dr. Michael Traub – Wirtschaftsstrafrecht Anwalt

Berufliche Erfahrung und Ausbildung:

  • 2018-2022 Rechtsanwalt in internationalen Großkanzleien im Bereich Wirtschaftsstrafrecht, u.a. Beratung des Aufsichtsrats von VOLKSWAGEN
  • 2018 Richter, Landgericht Heilbronn
  • 2015-2017 Referendariat (Prädikatsexamen)
  • 2012-2015 Promotion im Strafrecht (summa cum laude)
  • 2006-2012 Studium in Würzburg (Prädikatsexamen)

Weitere Qualifikationen:

  • Seit 2024: Zertifizierter Berater für Wirtschaftsstrafrecht (DAA)
  • Seit 2025: Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (Fernuni Hagen)

Kooperation

Dr. Christian Hellfeld, LL.M. – OF COUNSEL

  • Seit 2023 Of Counsel bei der Anwaltskanzlei TRAUB STRAFRECHT & COMPLIANCE
  • Seit 2021 Rechtsanwalt für Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, u.a. bei der internationalen Großkanzlei CMS Hasche Sigle
  • 2018-2020 Staatsanwalt, Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Stuttgart
  • 2015-2017 Staatsanwalt in Sonderverwendung, Justizministerium Baden-Württemberg
  • 2014-2015 Staatsanwalt, Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Stuttgart
  • 2012-2014 Richter, Landgericht Stuttgart
  • 2011-2012 Rechtsanwalt
Strafverteidiger und Anwalt in Künzelsau für Wirtschaftsstrafrecht

JETZT KONTAKT AUFNEHMEN

Jetzt Strafe verhindern bzw. Gerichtsverhandlung vermeiden: Schildern Sie uns hier Ihren strafrechtlichen Fall und wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit konkreten Lösungsvorschlägen!